[ Auszug: Ist jeder der eingesetzten Erben auf einen Bruchteil der Erbschaft
eingesetzt und übersteigen die Bruchteile das Ganze, so tritt eine
verhältnismäßige Minderu ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]